Strom In Nebenkosten Enthalten. Nebenkosten unterteilen sich in warme und kalte betriebskosten. Es kommt darauf an, was im mietvertrag steht.

Und da laut § 2 betriebskostenverordnung, die betriebskosten auch die kosten für die heizungsanlage und warmwasser mit enthalten, können somit rein rechtlich auch keine. Durch bauarbeiten oder besichtigungen, darf nicht umgelegt werden. Elektrischer strom für das grundstück und das gebäude gehören zu den sogenannten betriebskosten.